Suche
Close this search box.
Wir lieben Menschen ...
... und unsere Arbeit.
Qualifikation und Qualität ...
... ist uns wichtig.
Previous slide
Next slide

Partnernetzwerk

Herzlich willkommen in unserer Privat-Praxis für lösungsorientierte Kurzzeittherapie (nach HPG)

Ihr Wohlbefinden liegt uns am Herzen, darum nehmen wir uns gerne Zeit für Sie und Ihr Anliegen.

Gerne sind wir Ihnen behilflich, den besten Weg zu finden, wie und womit Sie Ihre Ziele besser, angenehmer und schneller erreichen und zu mehr Zufriedenheit, Gesundheit und Wohlbefinden gelangen.

Mit langjähriger Erfahrung können wir Ihnen einen wohlgefüllten Wissensschatz an Vorgehen, Knowhow und Technik anbieten, um mit Ihnen zusammen etwas zu bewirken.  

Unsere Arbeit stellt eine strukturierte, professionelle Hilfe zur Selbsthilfe dar.  

Die Praxis ist in aller Regel eine Selbstzahler-Praxis und die Beratung oder Therapie wird (bis auf sehr wenige Ausnahmen) von Krankenkasse nicht erstattet.

Bitte überlegen Sie zuvor:

Will ich eine von der Krankenkasse finanzierte Psychotherapie?

Wenn Sie diese Unterstützung in Form eines von der Krankenkasse finanzierten Psychotherapeuten in Anspruch nehmen wollen, so berücksichtigen Sie bitte, dass die Krankenkasse Psychotherapie nur bezahlt, wenn der Psychotherapeut Sie gegenüber der Krankenkasse als (psychisch) „krank“ definiert und Ihnen dafür eine Diagnose gibt (z. B. „Depression“, „Erschöpfungszustand“ etc.)

Sollten Sie nach einer solchen krankenkassenfinanzierten Psychotherapie

  • in eine private Krankenkasse wechseln oder
  • eine Berufsunfähigkeits-, Krankentagegeld- oder eine (Risiko- oder Lebensversicherung abschließen wollen (eine Lebensversicherung wird von den Banken zur Absicherung von größeren Krediten, z. B. Existenzgründungskrediten verlangt),

so müssen Sie damit rechnen, dass das mindestens 5 Jahre lang erschwert, nur mit erheblichen (Risiko-)Aufschlägen oder gar nicht möglich sein wird.
Dies liegt daran, dass die Versicherungsunternehmen vor Abschluss einer solchen Versicherung eine Gesundheitsprüfung vornehmen, in der u. a. gefragt wird: „Haben Sie (in den letzten 5 Jahren) eine Psychotherapie gemacht oder ist Ihnen eine Psychotherapie empfohlen worden?“ Diese Frage müssen Sie wahrheitsgemäß beantworten, da Sie sonst Ihren Versicherungsschutz verlieren können. Wenn der Sie behandelnde Psychotherapeut oder Psychiater über die Krankenkasse abgerechnet hat, müssen Sie damit rechnen, dass es „rauskommt“, wenn Sie die Frage falsch beantworten.

Bei Bewilligung einer Psychotherapie durch eine gesetzliche Krankenkasse wird über die kassenärztliche Vereinigung abgerechnet, bei privaten Krankenkassen stellt der Psychotherapeut eine Rechnung an die private Krankenkasse. In beiden Fällen gelangen die Rechnungsdaten in die EDV-Systeme der Versicherungen. Wer dann vor Abschluss einer neuen Versicherung die Frage nach psychotherapeutischer oder psychiatrischer Behandlung mit „Nein“ beantwortet, geht das Risiko ein, dass diese falsche Angabe entdeckt wird und er seinen Versicherungsschutz verliert.

Welche Daten Versicherungsvermittler vor Abschluss einer Versicherung erheben, können Sie diesem „Fragebogen Psychische Störungen“ entnehmen

Auch vor einer Verbeamtung wird in der Regel eine Gesundheitsprüfung vorgenommen.

Wenn Sie psychotherapeutische Sitzungen aus Ihrer eigenen Tasche bezahlen, so darf der Psychotherapeut niemandem gegenüber offenbaren, dass Sie bei ihm waren, und Sie können bei einer Gesundheitsprüfung die Fragen nach einer Psychotherapie verneinen. Natürlich steht auch der Therapeut einer kassenfinanzierten Psychotherapie unter Schweigepflicht. Aber durch seine Rechnungsstellung, erfährt die Krankenkasse von den therapeutischen Sitzungen. Wenn die Rechnung nur an Sie gestellt wird, erfährt niemand ohne Ihre Zustimmung, dass Sie an therapeutischen Sitzungen teilgenommen haben.
Weitgehend kostenfreie Beratung und Therapie, können Sie von Beratungsstellen für Ehe-, Familien- und Lebensfragen erhalten.

Sollte man auf die Übernahme der Kosten einer Psychotherapie durch die Krankenkasse angewiesen sein, so kann sich die Überlegung lohnen, ob man zuvor eine Risikolebensversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen will. Gut informiert die Stiftung Warentest über Berufsunfähigkeitsversicherungen und Risiko-Lebensversicherungen .

Will ich eher „Beratung“ oder „Coaching“?

Die Rechnung für Beratung oder Coaching wird in der Regel direkt an Sie gestellt. Dabei fällt bei manchen Beratern und Coachs Mehrwertsteuer an.

Sie können also wählen zwischen

  • Kassenfinanzierter Psychotherapie
  • Selbstfinanzierter Psychotherapie
  • Beratung (zahlt keine Krankenkasse – u. U. mehrwertsteuerpflichtig)
  • Coaching (zahlt u. U. der Arbeitgeber).

Wenn Sie wünschen, dass wir Ihnen einen anderen Berater/Coach/Therapeuten empfehlen, der zu Ihnen, Ihrer Ausgangssituation und Ihrem Anliegen passt, so können Sie uns auch eine Mail schreiben. Skizzieren Sie in einer solchen Mail bitte in Stichworten Ihre Ausgangssituation und ihr Ziel für die gewünschte Beratung/Therapie bzw. das Coaching und geben Sie an, in welcher Region/Stadt für Sie jemand Geeignetes gesucht werden soll. Wenn Sie Ihre Telefonnummer angeben, können Sie eventuell telefonisch informiert oder beraten werden.

Wenn Sie einen guten Hypnosetherapeuten empfohlen bekommen wollen, so berücksichtigen Sie bitte, dass die von uns empfohlenen Therapeuten zusätzlich zu Ihren fundierten Kenntnissen in Erickson´schen Ansätzen der Psychotherapie und Hypnose sehr breit und noch in anderen wirksamen psychotherapeutischen Verfahren ausgebildet und auch gute Berater/Coachs sind. Es wäre nicht sinnvoll, diese Kollegen auf die ausschließliche Nutzung von hypnotischen Techniken beschränken zu wollen.  Über Hypnose und Hypnotherapie können Sie sich gut informieren über www.hypnose.de .

(Exzerpt der Seite der MEG-Regionalstelle Frankfurt)